Kontakt

Nimm Kontakt auf

Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Frechen e.V. findest du hier .

Kontakt-Icon

Kontakt

Schreib uns eine E-Mail mit Fragen, Kommentaren oder Feedback.

Newsletter-Icon

Newsletter

Melde dich zu unserem Newsletter an!

Fragen zu den Schwimmkursen

Wie und wo kann ich mich bzw. mein Kind für einen Kurs anmelden?

Die Anmeldung für die Kurse kann ausschlielich online durchgeführt werden. Weiter Infos finden Sie hier

Wie erfahre ich ob ich bzw. mein Kind einen Kursplatz bekommt?

  • Die Geschäftsstelle verschickt Kursbestätigungen per Email, grundsätzlich sind Plätze jedoch frei solange sie sich für einen Kursplatz anmelden können.

Muss ich unbedingt Mitglied werden?

  • Ja, die Teilnahme an Kursen ist gleichzeitig auch mit einer Mitgliedschaft bei der DLRG Ortsgruppe Frechen e.V. verbunden. Eine Ausnahme gibt es lediglich bei den Rettungsschwimmabzeichen und der Abnahme der Rettungsfähigkeit für Lehrkräfte.

Gibt es bei Ihnen Wartelisten?

  • Ja, wir können den Bedarf mit den uns zu Verfügung stehenden zeitlichen und personellen Rescourcen nicht decken, daher haben wir vor allem im Bereich des Änfangerschwimmens Wartelisten für die Kursaufnahme.

Kann ich bzw. mein Kind auch zwichendurch einsteigen?

  • Leider nein, wir fahren ein Kurssystem. Die Kurse beginnen jeweils im Januar und nach den Sommerferien.
  • Handelt es sich jedoch um die Abnahme eines Rettungsschwimmabzeichens für Nichtmitglieder sprechen sie uns bitte an. Hier bieten wir Kompakt- und Einzelkurse an.

Fragen zur Mitgliedschaft

Kann ich den Mitgliedsbeitrag überweisen oder bekomme ich eine Rechnung?

  • Der Mitgliedsbeitrag wird ausschließlich per SEPA-Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen.

Muss ich auch den vollen Beitrag bezahlen wenn ich erst im August Mitglied werde?

  • Ja, die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge.

Wann kann ich die Mitgliedschaft kündigen?

  • Die Mitgliedschaft kann jeweils zum Jahresende schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung müss uns bis zum 30.11. zugegangen sein.
  • Beachten Sie bitte, dass bei Familienmitgliedschaften die Kündigung von allen Mitgliedern (die das 18. Lebensjahr vollendet haben) unterschrieben sein muss.

Kann ich den DLRG Mitgliedsbeitrag von der Steuer absetzen?

  • Der Jahresbeitrag kann nach Vorlage des Kontoauszuges beim Finanzamt als Spende abgesetzt werden. Für eine Spende über 200,00 Euro stellen wir eine gesonderte Bescheinigung aus.
  • Wir sind wegen Förderung der Rettung aus Lebensgefahr, nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Brühl, St.Nr.: 224/5788/0745 vom 14.11.2018, für die Jahre 2015 - 2017, nach § 5 Abs. 1 Nr.9, des KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit.

Diese Website benutzt Cookies.

Diese Webseite nutzt Tracking-Technologie, um die Zahl der Besucher zu ermitteln und um unser Angebot stetig verbessern zu können.

Wesentlich

Statistik

Marketing

Die Auswahl (auch die Ablehnung) wird dauerhaft gespeichert. Über die Datenschutzseite lässt sich die Auswahl zurücksetzen.