Kontakt

Nimm Kontakt auf

Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Frechen e.V. findest du hier .

Kontakt-Icon

Kontakt

Schreib uns eine E-Mail mit Fragen, Kommentaren oder Feedback.

Newsletter-Icon

Newsletter

Melde dich zu unserem Newsletter an!

FAQ für Freiwillige

Wo werde ich eingesetzt?

Solltest Du Dich für den Bundesfreiwilligendienst bei der DLRG Frechen entscheiden, so wirst Du hauptsächlich im Stadtgebiet Frechen eingesetzt. Zum einen in unserer Geschäftsstelle oder auch im Freizeitbad fresh open an der Burgstraße.

Während Deiner Bufdi-Zeit wirst Du aber auch den zentralen Wasserrettungsdienst an der Nord- oder Ostsee für einige Zeit eingesetzt. Auch Aus- und Fortbildungsveranstaltungen finden in verschiedenen Städten in Deutschland statt. Hierbei wird sich um Deine Unterbringung sowie um die An- und Abreise gekümmert.

Ab wann kann ich den Bundesfreiwilligendienst beginnen?

In den Bundesfreiwilligendienst bei der DLRG Frechen kannst Du monatlich, jeweils zum Ersten des Monats, einsteigen. Bitte beachte aber, dass die Bewerbung hierzu rechtzeitig vorliegt, damit wir die entsprechende Formalitäten mit dem DLRG-Bundesverband sowie dem Bundesamt zeitnah klären können.

Wie bewerbe ich mich um einen BFD-Platz?

Das geht ganz einfach. Entweder schreibst Du eine Email an bfd(at)frechen.dlrg.de. Wir melden uns dann zeitnah bei Dir zurück und vereinbaren einen Termin mit Dir.

Bekomme ich eine Vergütung für meinen Dienst?

Du erhältst für Deinen Dienst bei der DLRG Frechen ein Taschengeld sowie einen Fahrtkostenzuschuss und bist während dieser Zeit voll um umfassend Sozialversichert. Der Bundesfreiwilligendienst ist als freiwilliges Engagement ein unentgeltlicher Dienst. Das konkrete Taschengeld teilen wir dir bei dem persönlichen Gespräch mit.

Habe ich auch einen Urlaubsanspruch?

Natürlich! Als Freiwillige habt ihr einen Urlaubsanspruch von mindestens 24 Tagen, in Frechen gewähren wir 30 Tage Urlaubsansprich. Wenn euer BFD weniger als 12 Monate dauert, reduziert sich der Anspruch pro Monat um  1/12 des Jahresurlaubs; dauert der Dienst länger als 12 Monate, wird er pro Monat um  1/12 verlängert.

Kann ich meinen BFD auch frühzeitig beenden?

Ja. Die Vereinbarung kann im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Freiwilligem und Einsatzstelle durch das Bundesamt aufgelöst werden. Die Mitteilung an das Bundesamt sollte dabei schriftlich (wenigstens per Mail) erfolgen. Darüber hinaus kann die Vereinbarung gekündigt werden. Die Einzelheiten dazu sind in der BFD-Vereinbarung geregelt.

Kann ich mir die BFD-Zeit z.B. fürs Studium anrechnen lassen?

Universitäten und Hochschulen können Bewerberinnen und Bewerbern die Dienstzeit bei der Aufnahme entsprechender Studiengänge als Praktikum anrechnen. Ob und in welchem Umfang eine Anerkennung möglich ist, richtet sich nach den einzelnen Bestimmungen der Ausbildungs- bzw. Studiengänge und ist bei der jeweiligen Hochschule zu erfragen.

Warum BFD?

Der Bundesfreiwilligendienst ist für alle interessant, die nach der Schule ihre Zeit bis Studium oder Ausbildung sinnvoll nutzen möchten. Wer noch nicht so recht weiß, was nach der Schule kommt, kann den BFD auch als Orientierungshilfe nutzen. Gleichzeitig entwickelt man im BFD seine persönlichen und sozialen Kompetenzen sowie die eigene Persönlichkeit weiter. So schafft man ideale Voraussetzungen für den Einstieg in Ausbildung oder Studium.

Diese Website benutzt Cookies.

Diese Webseite nutzt Tracking-Technologie, um die Zahl der Besucher zu ermitteln und um unser Angebot stetig verbessern zu können.

Wesentlich

Statistik

Marketing

Die Auswahl (auch die Ablehnung) wird dauerhaft gespeichert. Über die Datenschutzseite lässt sich die Auswahl zurücksetzen.